Die Beratung hat gegenüber der Gebäudeeigentümerin/dem Gebäudeeigentümer oder der Bauherrin/dem Bauherren zu erfolgen, alternativ gegenüber der Person, die in deren Auftrag tätig wird (vgl. § 8 Abs. 2 GEG).

Fachkundige Person nach § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG:

Anschrift Beratungsobjekt:

Anlass der Beratung:

Geplanter Einbau einer

Nachfolgende Punkte waren Inhalt des Beratungsgesprächs:

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